Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2016, 1219
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2016, Seite: 1219
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2016, 1219:
Amtsgericht Berlin-Neukölln, Beschluss vom19.07.2016
- 8 C 241/16 -
Vorherige Zustimmung des Mieters zur Modernisierung rechtfertigt im Eilfall Durchsetzung des Duldungsanspruchs mittels einstweiliger Verfügung
Beginnt ein Vermieter mit Modernisierungsarbeiten und weigert sich ein Mieter daraufhin, Handwerker in seine Wohnung zu lassen, kann der Vermieter mittels einer einstweiligen Verfügung eine Duldungspflicht des Mieters durchsetzen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Mieter zuvor den Arbeiten zugestimmt hat und eine Eilbedürftigkeit für die Arbeiten besteht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Neukölln hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2016, 1219 wird teils auch als „GE 16, 1219“, „GE 2016, S. 1219“ oder „GE 16, S. 1219“ zitiert.