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Samstag, 15. Juni 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2015, 853

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 853

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 853:

Bundesgerichtshof, Urteil vom15.04.2015
- VIII ZR 281/13 -

Fristlose Kündigung des Vermieters wegen verweigerter Instand­setzungs­arbeiten zulässig

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter von Wohnraum das Mietverhältnis durch Kündigung beenden kann, wenn sich der Mieter weigert, notwendige Instand­setzungs­arbeiten an der Mietsache zu dulden und dem Vermieter bzw. den von ihm beauftragten Handwerkern hierzu Zutritt zu gewähren. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2015, 853 wird teils auch als „GE 15, 853“, „GE 2015, S. 853“ oder „GE 15, S. 853“ zitiert.



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