Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2015, 389
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 389
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 389:
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom30.01.2015
- 216 C 461/14 -
Beleidigung von Mitarbeitern des Vermieters als "faul" und "talentfreie Abrissbirne" rechtfertigt nicht zwingend fristlose oder ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch Vermieter
Beleidigt ein Mieter die Mitarbeiter seines Vermieters im Zusammenhang mit berechtigten Beschwerden in einem Faxschreiben als "faul" und auf Facebook als "talentfreie Abrissbirne", so rechtfertigt dies weder die fristlose noch die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Mitte, Urteil vom21.01.2015
- 17 C 247/14 -
Einwendungen gegen eine plausible Nebenkostenabrechnung dürfen nicht pauschal erhoben werden
Ist eine Nebenkostenabrechnung aus sich heraus plausibel und enthält sie keine "Ausreißer", darf der Mieter die Nachzahlung nicht damit verweigern, dass sie eine für ihn unerklärliche Kostensteigerung enthält. Eine solche pauschale Einwendung ist unerheblich. Vielmehr muss der Mieter nach Einsicht der Abrechnungsunterlagen konkrete Einwendungen erheben. Dies hat das Amtsgericht Mitte entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2015, 389 wird teils auch als „GE 15, 389“, „GE 2015, S. 389“ oder „GE 15, S. 389“ zitiert.