Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2015, 323
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 323
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 323:
Landgericht Berlin, Urteil vom17.10.2014
- 63 S 166/14 -
Fristlose Kündigung eines Mieters wegen Lärmstörung setzt vorherige Abmahnung voraus
Geht von dem Mieter einer Wohnung eine Lärmstörung aus, so rechtfertigt dies nur dann eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter zuvor abgemahnt wurde und dennoch sein Verhalten nicht ändert. Die Abmahnung darf jedoch keinen pauschalen Hinweis auf Lärmstörungen enthalten. Vielmehr müssen die Störungen nach Art, Ort und Zeit benannt werden. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2015, 323 wird teils auch als „GE 15, 323“, „GE 2015, S. 323“ oder „GE 15, S. 323“ zitiert.