Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2015, 313
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 313
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 313:
Bundesgerichtshof, Urteil vom04.02.2015
- VIII ZR 175/14 -
Mieter mit Mietzahlungen in Rückstand: Vermieter darf Mieter auch bei unverschuldeter Geldnot fristlos kündigen
Ist ein sozialhilfeberechtigter Mieter, obwohl er rechtzeitig einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt hat, nicht in der Lage pünktlich seine Mietzahlungen zu leisten und gerät er deshalb mit einem erheblichen Teil der Miete in Verzug, so darf der Vermieter auch in diesem Fall fristlos den Mietvertrag kündigen. Dies hat den Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2015, 313 wird teils auch als „GE 15, 313“, „GE 2015, S. 313“ oder „GE 15, S. 313“ zitiert.