Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2015, 1461
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 1461
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 1461:
Landgericht Berlin, Urteil vom20.02.2015
- 11 O 98/14 -
Ausnutzen von Maklerangaben im Internet durch Kaufinteressenten begründet keinen Provisionsanspruch des Maklers
Macht ein Immobilienmakler im Internet Angaben zu einem Kaufobjekt und wird dadurch ein Kaufinteressent auf das Objekt aufmerksam, so steht dem Makler kein Provisionsanspruch zu, wenn es später über einen anderen Makler zu einem Kaufvertragsschluss kommt. Denn allein eine Internetanzeige oder das Ausnutzen der angegebenen Informationen durch einen Kaufinteressenten stellen keine provisionsrelevanten Maklerleistungen dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2015, 1461 wird teils auch als „GE 15, 1461“, „GE 2015, S. 1461“ oder „GE 15, S. 1461“ zitiert.