Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2015, 1229
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 1229
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 1229:
Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom08.09.2015
- 9 C 79/15 -
Vermieter steht trotz längerfristiger Duldung unpünktlicher Mietzahlungen Recht zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsunpünktlichkeit zu
Zahlt ein Mieter wiederholt nicht fristgerecht seine Miete, so kann der Vermieter dieses Verhalten abmahnen und bei weiteren Zahlungsunpünktlichkeiten das Mietverhältnis fristlos kündigen. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter jahrelang die verspäteten Mietzahlungen duldete. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2015, 1229 wird teils auch als „GE 15, 1229“, „GE 2015, S. 1229“ oder „GE 15, S. 1229“ zitiert.