Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2015, 114
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 114
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 114:
Bundesgerichtshof, Urteil vom10.12.2014
- VIII ZR 9/14 -
Mieter muss Warmwasserkosten bei hohem Leerstand mittragen
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob ein Vermieter die Warmwasserkosten im Falle eines hohen Wohnungsleerstands in einem Mehrfamilienhaus aufgeteilt auf 50 % nach Wohnflächenanteilen und 50 % nach dem Verbrauch auf die Mieter umlegen darf. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2015, 114 wird teils auch als „GE 15, 114“, „GE 2015, S. 114“ oder „GE 15, S. 114“ zitiert.