Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2014, 1143
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2014, Seite: 1143
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2014, 1143:
Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom09.07.2014
- 103 C 160/14 -
Wohnungsmieter kann nicht Beseitigung von Kameraattrappen am Hauseingang verlangen
Ein Wohnungsmieter kann nicht die Beseitigung der durch den Vermieter am Hauseingang angebrachten Kameraattrappe verlangen. Denn durch eine Kamaraatrappe wird nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters verletzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle GE 2014, 1143 wird teils auch als „GE 14, 1143“, „GE 2014, S. 1143“ oder „GE 14, S. 1143“ zitiert.