Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2013, 1007
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2013, Seite: 1007
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2013, 1007:
Amtsgericht Wetzlar, Urteil vom08.01.2013
- 38 C 1389/12 (38) -
Unerträglicher Geruch durch Zigarettenqualm und mangelnder Hygiene rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters
Geht von einer Mietwohnung aufgrund von Zigarettenqualm und fehlender Körperhygiene eine unerträgliche Geruchsbelästigung aus, so stört der Mieter nachhaltig den Hausfrieden. Der Vermieter ist daher berechtigt, nach erfolgloser Abmahnung, den Mieter fristlos zu kündigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wetzlar hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2013, 1007 wird teils auch als „GE 13, 1007“, „GE 2013, S. 1007“ oder „GE 13, S. 1007“ zitiert.