Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2012, 1629
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2012, Seite: 1629
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2012, 1629:
Bundesgerichtshof, Urteil vom10.10.2012
- VIII ZR 107/12 -
Anforderungen an eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters
Die für fristlose Kündigungen geltende Vorschrift des § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB, die im Falle einer rechtskräftigen Veruteilung des Mieters zur Zahlung einer erhöhten Miete eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach rechtskräftger Verurteilung erlaubt, ist nicht auf ordenliche Kündigungen anwendbar. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2012, 1629 wird teils auch als „GE 12, 1629“, „GE 2012, S. 1629“ oder „GE 12, S. 1629“ zitiert.