Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2011, 1027
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2011, Seite: 1027
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2011, 1027:
Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom09.06.2011
- 111 C 319/09 -
Vermieter muss Wohnungstüren für nachträgliches Verlegen von Teppichboden nicht kürzen
Es stellt keinen Mietmangel dar, wenn Mieter in ihrer Wohnung Teppichboden nicht verlegen können, weil der Abstand zwischen Tür und Fußboden zu gering ist. Daher haben Mieter gegenüber dem Vermieter auch keinen Anspruch auf Kürzung der Wohnungstüren. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Lichtenberg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2011, 1027 wird teils auch als „GE 11, 1027“, „GE 2011, S. 1027“ oder „GE 11, S. 1027“ zitiert.