Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2008, 48
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2008, Seite: 48
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2008, 48:
Bundesgerichtshof, Urteil vom14.11.2007
- VIII ZR 340/06 -
BGH zur Tierhaltung in Mietwohnungen
Eine mietvertragliche Klausel, die vorschreibt, dass "jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, … der Zustimmung des Vermieters" bedarf, ist unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Klausel benachteiligt den Mieter unangemessen, weil sie auch die Haltung unproblematischer Kleintiere (Hamster, Schildkröten), die z.B. in einem geschlossenen Behältnis gehalten werden, untersagt. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2008, 48 wird teils auch als „GE 08, 48“, „GE 2008, S. 48“ oder „GE 08, S. 48“ zitiert.