Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2005, 429
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2005, Seite: 429
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2005, 429:
Bundesgerichtshof, Urteil vom16.02.2005
- VIII ZR 6/04 -
BGH: Zur Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters
Wer Mietrückstände vollständig innerhalb der gesetzlichen 2-Monatsfrist ausgleicht, kann eine fristlose Kündigung des Vermieters unwirksam machen. Dies gilt jedoch nicht für eine ordentliche Kündigung, die der Vermieter wegen einer "schuldhaften Pflichtverletzung" ausgesprochen hat. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2005, 429 wird teils auch als „GE 05, 429“, „GE 2005, S. 429“ oder „GE 05, S. 429“ zitiert.