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Finanzgericht Münster, Urteil vom 11.11.2010
- 11 K 4309/07 F -
FG Münster: Bloßer Vermächtnisanspruch kann wirtschaftliches Eigentum begründen
Finanzamt darf die im Grundstück enthaltenen stillen Reserven in Aufgabegewinn nach § 16 EStG einbeziehen
Der per Vermächtnis begründete - aber nicht erfüllte - Anspruch auf Übertragung eines Grundstücks kann ausreichen, um beim Begünstigten wirtschaftliches Eigentum anzunehmen. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Im Streitfall betrieben zunächst der Vater und die Großmutter des Klägers in der Rechtsform einer GbR einen
Grundstück gehörte zum Betriebsvermögen
Das Finanzgericht Münster folgte dieser Auffassung. Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.01.2011
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 10834
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