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Finanzgericht Köln, Beschluss vom 28.01.2010
- 2 K 3527/02 und 2 K 4220/03 -
FG Köln: Europarechtswidrigkeit der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Inlands- und Auslandsdividendenzahlungen weiterhin offen
Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil in Sachen "Gaz de France"
Das Finanzgericht Köln hat in zwei Folgeentscheidungen zum EuGH-Urteil vom 1. Oktober 2009 (C-247/08) Klagen von zwei französischen Gesellschaften in der Rechtsform einer "societé par actions simplifée" (S.A.S.) auf vollständige Entlastung vom Kapitalertragsteuerabzug abgewiesen.
Das deutsche Steuerecht kann im Ergebnis dazu führen, dass Gewinnausschüttungen deutscher Tochterunternehmen an ihre im
Kein Erstattungsanspruch gegen das beklagte Bundeszentralamt für Steuern
Das Finanzgericht konnte bei seiner Entscheidung offen lassen, ob die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Inlands- und Auslandsdividendenzahlungen gegen das europäische
Ansprüche auf steuerliche Gleichbehandlung mit inländischen Muttergesellschaften sind beim zuständigen Finanzamt geltend zu machen
Das beklagte Amt sei nach § 5 des Finanzverwaltungsgesetzes lediglich für die Entscheidung über die Entlastung vom Kapitalertragsteuerabzug in den Fällen des § 50 d EStG zuständig. Da eine S.A.S. nach der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache "Gaz de France" in den Streitjahren nicht unter die so genannte "Mutter-Tochter-Richtlinie" falle, komme die begehrte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2010
Quelle: ra-online, FG Köln
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Dokument-Nr. 9461
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