Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 20.01.2015
- 3 K 157/14 -
Keine Gewerbesteuer: Betreiberin einer Kindertagesstätte ist freiberuflich tätig
Leistungen wie die Beaufsichtigung und Verköstigung der Kinder sind lediglich notwendige Hilfstätigkeiten
Das Finanzgericht Hamburg hat in einem Urteil die für die Frage der Freiberuflichkeit geltenden Grundsätze der Eigenverantwortlichkeit für den Bereich einer erzieherischen Tätigkeit konkretisiert.
Die Klägerin, eine Diplom-Sozialpädagogin, eröffnete im Jahr 2006 eine
Finanzamt fordert Gewerbesteuer
Das Finanzamt meinte, die Klägerin unterliege der
Finanzgericht: Erziehung gibt der Gesamtheit der Leistungen das Gepräge
Der 3. Senat gab der Klägerin Recht. Zunächst hebt der Senat in seinem Urteil hervor, dass die Gruppenerziehung von Kindern im Vorschulalter in einer
Der Inhaber einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.04.2015
Quelle: ra-online, Finanzgericht Hamburg (pm/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 20851
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20851
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.