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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2017
- 1 K 2431/17 -
Bei mehreren Nutzern eines eBay-Accounts ist offizieller Inhaber des Nutzer-Kontos für Abführung von Steuern verantwortlich
FG Baden-Württemberg zur Zurechnung von Verkäufen über Internet-Auktionsplattform eBay
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Umsätze aus Verkäufen über die Internet-Auktions-Plattform eBay der Person zuzurechnen sind, unter deren Nutzernamen die Verkäufe ausgeführt worden sind.
Der verheiratete Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatte 2001 auf der Internet-Auktions-Plattform
Verfahrensgang
Die Klage der Eheleute wies das Finanzgericht mit Urteil vom 22. September 2010 ab (vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 22.09.2010 - 1 K 3016/08 -). Der Bundesfinanzhof hob es auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück. Es sei unklar, wem die Umsätze zuzurechnen seien. Die Eheleute führten aus, dass die Umsätze nach den Eigentumsverhältnissen an den verkauften Gegenständen aufzuteilen seien. Es gebe drei Steuersubjekte. Der Kläger, seine Ehefrau und eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts der Ehegatten seien jeweils als Kleinunternehmer nicht umsatzsteuerpflichtig. Das Finanzgericht hob mit Urteil vom 19. Dezember 2013 die an die Eheleute gerichteten Umsatzsteuerbescheide auf (vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 19.12.2013 - 1 K 1939/12 -). Das beklagte Finanzamt erließ dann an den Kläger gerichtete Umsatzsteuerbescheide.
Umsätze aus Verkäufen sind Kontoinhaber zuzurechnen
Die hiergegen gerichtete Klage blieb erfolglos. Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass Umsätze aus Verkäufen über die Internet-Auktions-Plattform
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2018
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online
- FG Baden-Württemberg: „Privatverkäufer“ bei eBay sind umsatzsteuerpflichtig
(Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2010
[Aktenzeichen: 1 K 3016/08]) - Umsätze von Eheleuten über eBay sind bei Verwendung eines gemeinsamen "Nicknames" vom Inhaber des Nutzerkontos zu versteuern
(Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19.12.2013
[Aktenzeichen: 1 K 1939/12])
- Planmäßiger Verkauf von 140 fremden Pelzmänteln über eBay stellt umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit dar
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.08.2015
[Aktenzeichen: XI R 43/13]) - Umsatzsteuerpflicht für Privatverkäufe bei eBay: Verkaufen über "eBay" kann umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit sein
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.04.2012
[Aktenzeichen: V R 2/11])
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Dokument-Nr. 25800
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