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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 05.02.2015
- 2 BV 14.1202 -
Altengerechte Wohnanlage ist nicht mit Altenwohnheim gleichzusetzen
Bauherr kann nicht zur Errichtung einer Außentreppe als zweiten baulichen Rettungsweg verpflichtet werden
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der Bauherr einer Wohnanlage mit auch altengerechten Wohnungen nicht verpflichtet ist, eine Außentreppe als zweiten baulichen Rettungsweg zu errichten. Insoweit hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen bauaufsichtlichen Bescheid der Stadt Bamberg aufgehoben und ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth entsprechend abgeändert.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streifalls, ein kirchliches Wohnungsunternehmen, hat in Bamberg eine Wohnanlage errichtet, die auch den Bedürfnissen älterer Menschen entspricht. Die Stadt Bamberg verpflichtete die Klägerin, wegen erhöhter Anforderungen an den Brandschutz eine Außentreppe als zweiten
Altengerechte Wohnanlage ist nicht als sogenannter Sonderbau einzustufen
Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist die Klägerin jedoch nicht verpflichtet, einen zweiten baulichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2015
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 20586
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