Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.03.2019
- BVerwG 1 C 9.18 -
Entstehen eines abgeleiteten unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts auch nach Aufhebung einer ehelichen Lebensgemeinschaft mit einem Unionsbürger möglich
Ehegatte eines Unionsbürgers muss für abgeleitetes Aufenthaltsrecht nicht notwendigerweise ständig beim Unionsbürger wohnen
Ein abgeleitetes unionsrechtliches Aufenthaltsrecht kann bei einem drittstaatsangehörigen Ehegatten eines in Deutschland lebenden freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers auch nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft entstehen kann. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein nigerianischer Staatsangehöriger, heiratete 2008 in Griechenland eine bulgarische Staatsangehörige. Die Eheleute reisten 2012 gemeinsam zum Zwecke der Erwerbstätigkeit in das Bundesgebiet ein. Im Jahr 2014 trennten sie sich, und die Ehefrau des Klägers verzog allein nach Bulgarien. Seit August 2015 lebt sie - vom Kläger weiterhin getrennt - wieder in Deutschland. Im Jahr 2016 wurde die Ehe geschieden. Nach dem Wegzug der Ehefrau stellte die Ausländerbehörde fest, dass der Kläger sein Freizügigkeitsrecht nach dem Gesetz über die allgemeine
OVG: Aufenthaltsrecht des Klägers als Ehegatte einer Unionsbürgerin nach deren Wegzug erloschen
Die hiergegen erhobene Klage hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Das Berufungsgericht ist davon ausgegangen, dass das Aufenthaltsrecht des Klägers als Ehegatte einer Unionsbürgerin mit deren Wegzug erloschen und mit ihrer Wiedereinreise mangels Wiederaufnahme einer ehelichen Lebensgemeinschaft nicht neu entstanden ist.
Aufenthaltsrecht als drittstaatenangehöriger Ehegatte entstand durch erneuten Aufenthalt der Ehefrau im Bundesgebiet neu und wurde durch Scheidung eigenständig
Auf die Revision des Klägers hob das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des Berufungsgerichts auf. Zwar sei in Anwendung der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) das mit dem gemeinsamen Zuzug entstandene abgeleitete Aufenthaltsrecht des Klägers als drittstaatsangehöriger Ehegatte einer freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgerin mit dem Wegzug seiner Ehefrau erloschen. Es sei aber mit ihrer erneuten Aufenthaltsnahme im Bundesgebiet neu entstanden, wenn und soweit die Ehefrau nach ihrer Rückkehr (weiterhin) freizügigkeitsberechtigt war. Unter dieser Voraussetzung gehe es mit der
Unionsrechtliches Aufenthaltsrecht des Ehegatten eines Unionsbürgers nicht gleichzusetzen mit nationalem Nachzugsrecht
Dem stehe nicht entgegen, dass die Eheleute nach der Rückkehr der Ehefrau weiterhin getrennt lebten. Denn nach der Rechtsprechung des EuGH müsse der Ehegatte eines Unionsbürgers nicht notwendigerweise ständig bei dem
Rückweisung der Sache an das Berufungsgericht
Da das Berufungsgericht keine Feststellungen dazu getroffen hatte, ob die Ehefrau des Klägers bei
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2019
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online (pm)
- Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 04.02.2016
[Aktenzeichen: 24 K 45.15] - Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.09.2017
[Aktenzeichen: 3 B 5.16]
- Aufenthaltsfreiheit von Unionsbürgern gilt auch für Ehegatten gleichen Geschlechts aus Drittstaat
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 05.06.2018
[Aktenzeichen: C-673/16]) - Nicht-EU-Staatsangehöriger kann sich für eigenes Aufenthaltsrecht auf Unionsrecht des eingebürgerten Ehepartners berufen
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 14.11.2017
[Aktenzeichen: C-165/16])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27234
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27234
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.