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Bundessozialgericht, Urteil vom 19.06.2012
- B 4 AS 162/11 R -
Behinderte Kinder in niedersächsischen Tagesbildungsstätten haben Anspruch auf Leistungen aus "Schulstarterpaket"
Besuch einer Förderschule nicht Voraussetzung für zusätzliche Leistungen
Ein behindertes Kind, das seine Schulpflicht nicht durch den Besuch einer Förderschule, sondern einer Tagesbildungsstätte in Niedersachsen erfüllt, kann die zusätzlichen Leistungen für Schule aus dem zum 1. August 2009 eingeführten so genannten "Schulstarterpaket" (§ 24 a SGB II) beanspruchen. Dies entschied das Bundessozialgericht.
In dem zugrunde liegenden Verfahren wehrte sich der 1997 geborene und geistig behinderte Kläger dagegen, dass der beklagte Landkreis Leer bei ihm, anders als bei seiner 1999 geborenen und gleichfalls behinderten Schwester, die eine Förderschule besuchte, im Juni 2009 einen Anspruch auf die zusätzliche Leistung für Schulbedarfe verneinte. Dies begründete der SGB II-Träger damit, dass eine Tagesbildungsstätte keine allgemeinbildende
Maßgebende Norm verlangt keinen bestimmten Schulabschluss
Das Bundessozialgericht hat die Sprungrevision des Beklagten gegen das zusprechende Urteil des Sozialgerichts zurückgewiesen. Es ist davon ausgegangen, dass der Beklagte schon deshalb nicht zur Rücknahme der vorangegangenen Bewilligung berechtigt war, weil der Kläger im August 2009 einen Anspruch auf zusätzliche Leistungen für
Auch die zum 1. Januar 2011 in Erweiterung des "Schulstarterpakets" neu eingeführten Leistungen für Bildung und Teilhabe für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, setzen voraus, dass eine allgemein- oder berufsbildende
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2012
Quelle: Bundessozialgericht/ra-online
- SG Karlsruhe: Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Schülerbeförderung zu auswärtiger Förderschule bei vorhandener gleich geeigneten Förderschule am Wohnort
(Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 21.04.2011
[Aktenzeichen: S 1 SO 3289/10]) - Sozialhilfe zur Ermöglichung der Teilnahme geistig behinderter Kinder am integrativen Schulunterricht
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.10.2007
[Aktenzeichen: BVerwG 5 C 34.06 und 35.06])
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Dokument-Nr. 13668
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