Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.12.2010
- VIII ZR 113/10 -
BGH: Keine Mietminderung möglich, wenn Stromversorger wegen Zahlungsrückstands des Mieters den Strom abstellt
Mieter ist für Stromversorgung selbst zuständig
Ein Mieter darf die Miete nicht mindern, wenn der Stromversorger wegen Zahlungsrückstands des Mieters den Strom abstellt. Dies stellte der Bundesgerichtshof (BGH) klar. Die Richter gaben damit der Klage eines Vermieters auf Zahlung rückständiger Mieten in letzter Instanz statt.
Der Mieter hatte zuvor die Miete gekürzt. Begründet hatte er diesen Schritt damit, dass sein Stromversorger die Stromlieferung unterbrochen und den Stromzähler ausgebaut habe. Grund dafür war jedoch, dass der Mieter seine Stromrechnung nicht bezahlt hatte. Nach Zahlung der Rückstände durch den Mieter nahm der Stromversorger die Stromlieferung wieder auf. Der BGH gab dem Mieter insoweit recht, als aufgrund des Zählerausbaus ein Mangel der Wohnung vorgelegen habe. Denn ohne Messeinrichtung habe er keinen Strom beziehen können. Dieser Mangel führe jedoch nicht zu einer Minderung der Miete gemäß § 536 BGB.
Mietminderung ist ausgeschlossen, wenn Mieter für Mangel verantwortlich ist
Eine Minderung sei ausgeschlossen, wenn ein
Werbung
BGB § 536 Abs. 1
Eine auf einen Zahlungsrückstand des Mieters einer Wohnung gegenüber dem Stromversorger beruhende Unterbrechung der Stromlieferung (Ausbau des Strom-zählers) führt nicht zu einer Minderung der Miete, da dieser Mangel der Sphäre des Mieters zuzurechnen ist.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2011
Quelle: ra-online (we)
Jahrgang: 2011, Seite: 56 DWW 2011, 56 | Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2011, Seite: 261 GE 2011, 261 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 138 IMR 2011, 138 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2011, Seite: 102 MietRB 2011, 102 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2010, Seite: 515 NJW-RR 2010, 515 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2011, Seite: 193 NJW-Spezial 2011, 193 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2011, Seite: 198 NZM 2011, 198 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2011, Seite: 97 WuM 2011, 97 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 371 ZMR 2011, 371
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11054
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11054
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.