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Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.10.2011
- VI ZR 93/10 -
Beleidigung im Internet: BGH zur Verantwortlichkeit eines Hostproviders für einen das Persönlichkeitsrecht verletzenden Blog-Eintrag
Hostprovider muss bei konkretem Hinweise auf Rechtsverstoß beanstandeten Eintrag prüfen und falls nötig löschen
Der Bundesgerichtshof hat die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen ein Hostprovider als Störer für von ihm nicht verfasste oder gebilligte Äußerungen eines Dritten in einem Blog auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls nimmt die Beklagte wegen der Verbreitung einer ehrenrührigen Tatsachenbehauptung im
Sachverhalt
Die Beklagte mit Sitz in Kalifornien stellt die technische Infrastruktur und den Speicherplatz für eine Website und für die unter einer Webadresse eingerichteten Weblogs (Blogs) zur Verfügung. Hinsichtlich der Blogs, journal- oder tagebuchartig angelegten Webseiten, fungiert die Beklagte als Hostprovider. Ein von einem Dritten eingerichteter
Landgericht gibt Unterlassungsklage statt
Das Landgericht Hamburg gab hat der Unterlassungsklage hinsichtlich der Verbreitung einer Behauptung im Bereich der Bundesrepublik Deutschland statt. Die Berufung der Beklagten hatte insoweit keinen Erfolg. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte die angestrebte Klageabweisung weiter.
BGH bestätigt internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte
Der Bundesgerichtshof billigte die Auffassung der Vorinstanzen, dass die deutschen Gerichte international zuständig seien und dass deutsches Recht Anwendung finde.
Frage der Haftung des Providers muss durch Berufungsgericht erneut geprüft werden
Zur Frage der Haftung der Beklagten nach deutschem Recht ist die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden. Der Bundesgerichtshof hat die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen ein Hostprovider als Störer für von ihm nicht verfasste oder gebilligte Äußerungen eines Dritten in einem
Voraussetzungen für möglichen Unterlassungsanspruch gegen Provider
Ein
Ein Tätigwerden des Hostproviders ist nur veranlasst, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer - das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche
Bei rechtswidriger Verletzung des Persönlichkeitsrechts, ist beanstandeter Eintrag zu löschen
Regelmäßig ist zunächst die Beanstandung des Betroffenen an den für den
Durch die Zurückverweisung an das Berufungsgericht wird den Parteien Gelegenheit gegeben, dazu vorzutragen, ob die Beklagte die ihr obliegenden Pflichten erfüllt hat.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2011
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.05.2009
[Aktenzeichen: 325 O 145/08] - Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Urteil vom 02.03.2010
[Aktenzeichen: 7 U 70/09]
- Veröffentlichung von E-Mails auf Website verletzt Persönlichkeitsrecht
(Landgericht Köln, Urteil vom 28.05.2008
[Aktenzeichen: 28 O 157/08]) - Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen in sozialen Netzwerken besteht auch bei "Mikroblogs"
(Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 01.04.2015
[Aktenzeichen: 4 U 1296/14]) - BGH: Unterlassen des Weiterbetriebs eines zur Erpressung eingesetzten ehrverletzenden Blogs kann verlangt werden
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.06.2021
[Aktenzeichen: VI ZR 52/18])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2012, Seite: 50 AfP 2012, 50 | Zeitschrift: Betriebs-Berater (BB)
Jahrgang: 2011, Seite: 2689 BB 2011, 2689 | Zeitschrift: Computer und Recht (CR)
Jahrgang: 2012, Seite: 103 CR 2012, 103 | Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
Jahrgang: 2012, Seite: 311 GRUR 2012, 311 | Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R)
Jahrgang: 2012, Seite: 110 K&R 2012, 110 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2012, Seite: 92 MDR 2012, 92 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2012, Seite: 124 MMR 2012, 124 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2012, Seite: 148 NJW 2012, 148 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2012, Seite: 114 VersR 2012, 114 | Zeitschrift: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP)
Jahrgang: 2012, Seite: 217 WRP 2012, 217 | Zeitschrift für Vertragsgestaltung, Schuld- und Haftungsrecht (ZGS)
Jahrgang: 2011, Seite: 535 ZGS 2011, 535 | Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht Rechtsprechungsdienst (ZUM-RD)
Jahrgang: 2012, Seite: 82 ZUM-RD 2012, 82
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Dokument-Nr. 12454
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