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Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.06.2013
- 1 StR 86/13 -
Urteil gegen zwei Mitglieder des Motorradclubs "Bandidos" vom BGH weitgehend bestätigt
BGH verwirft Revisionen der Angeklagten als unbegründet
Der Bundesgerichtshof hat die vom Landgericht München II verhängten Freiheitsstrafen gegen zwei Mitglieder des Motorradclubs "Bandidos" wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung weitgehend bestätigt.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Angeklagte V., ein Mitglied des Münchener Motorradclubs
LG verurteilt Angeklagte wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung
Das Landgericht München II hat die Angeklagten V. und G. wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer
Urteil gegen Angeklagten V. wegen eines Fehlers bei der Strafzumessung im Strafausspruch aufgehoben
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten als unbegründet verworfen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Senat das Urteil gegen den Angeklagten V. wegen eines Fehlers bei der Strafzumessung im Strafausspruch aufgehoben. Die weitergehende Revision sowie die Revision der Staatsanwaltschaft hinsichtlich des Angeklagten G. wurden verworfen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2013
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht München II, Urteil vom 17.10.2013
[Aktenzeichen: 1 Ks 36 Js 36786/11]
- Freispruch wegen irrtümlicher Notwehrlage: Hells Angels Mitglied tötete Polizeibeamten in der Annahme einen Angriff der Bandidos abzuwehren
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.11.2011
[Aktenzeichen: 2 StR 375/11]) - Bandidos-Mitgliedschaft eines Gerichtsvollziehers rechtfertigt Abordnung in den Innendienst
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.10.2010
[Aktenzeichen: 1 B 887/10])
Jahrgang: 2013, Seite: 1141 JuS 2013, 1141
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Dokument-Nr. 16035
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