Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.07.2008
- 10 AZR 606/07 -
Bundesarbeitsgericht zum Freiwilligkeitsvorbehalt des Arbeitgebers bei Sonderzahlungen
Der Arbeitgeber kann bei Sonderzahlungen - anders als bei laufendem Arbeitsentgelt - grundsätzlich einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Leistung für künftige Bezugszeiträume ausschließen. Er kann sich die Entscheidung vorbehalten, ob und in welcher Höhe er künftig Sonderzahlungen gewährt. Für die Wirksamkeit eines solchen Freiwilligkeitsvorbehalts kommt es nicht auf den vom Arbeitgeber mit der Sonderzahlung verfolgten Zweck an.
Der
Sachverhalt:
Auf die Zahlung von
Richter sprechen Arbeitnehmerin Weihnachtsgratifikation zu - widersprüchliche Vertragsklauseln
Die Revision der Klägerin hatte vor dem Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Bei den zur Zahlung der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.07.2008
Quelle: ra-online, Bundesarbeitsgericht
- Thüringer Landesarbeitsgericht, Urteil vom 22.03.2007
[Aktenzeichen: 3 Sa 66/07]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2008, Seite: 2465 BB 2008, 2465 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2008, Seite: 1342 MDR 2008, 1342 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2008, Seite: 3592 NJW 2008, 3592 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2008, Seite: 1173 NZA 2008, 1173
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 6442
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6442
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.