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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.10.2010
- 1 ABR 71/09 -
BAG: Keine Ordnungshaft bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers
Vorschriften des BetrVG begrenzen Ordnungsgeld auf 10.000 Euro und sehen keine Ordnungshaft vor
Einem Arbeitgeber, der sich nicht an Betriebsvereinbarungen hält, kann bei Zuwiderhandlungen ein Ordnungsgeld auferlegt werden. Die Androhung einer Ordnungshaft für den Fall, dass der Arbeitgeber das Ordnungsgeld nicht zahlt, ist jedoch unzulässig. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Führt der
Arbeitgeber wird für den Fall erneuter Zuwiderhandlung Ordnungsgeld und ggf. Ordnungshaft angedroht
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die
BAG hebt Beschluss des LAG hinsichtlich der Androhung von Ordnungshaft auf
Auf die Rechtsbeschwerde der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.10.2010
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 16.10.2008
[Aktenzeichen: 5/9 TaBV 239/07]
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Dokument-Nr. 10358
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