Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: AuA 2017, 490
Zeitschrift: Arbeit und Arbeitsrecht (AuA),
Jahrgang: 2017, Seite: 490
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AuA 2017, 490:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom22.09.2016
- 2 AZR 700/15 -
BAG: Schwerbehinderter Arbeitnehmer hat grundsätzlich drei Wochen nach Kündigung Zeit sich auf Schwerbehinderung zu berufen
Das Recht eines Arbeitnehmers sich als Schwerbehinderter auf den Sonderkündigungsschutz des § 168 SGB IX zu berufen, unterliegt der Verwirkung. Das Recht wird grundsätzlich nicht verwirkt, wenn der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung die Schwerbehinderung geltend macht. Die Drei-Wochen-Frist ergibt sich aus § 4 Satz 2 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle AuA 2017, 490 wird teils auch als „AuA 17, 490“, „AuA 2017, S. 490“ oder „AuA 17, S. 490“ zitiert.