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Amtsgericht Neustadt an der Aisch, Urteil vom 25.08.2016
- 1 C 321/15 -
Nutzung einer Mietwohnung als Ferienwohnung rechtfertigt keine Eigenbedarfskündigung
Kein berechtigtes Interesse zur Kündigung
Die beabsichtigte Nutzung einer Mietwohnung als Ferienwohnung durch den Vermieter und seine Familienangehörigen stellt kein berechtigtes Interesse zur Eigenbedarfskündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Neustadt an der Aisch hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde dem Mieter einer Wohnung im Jahr 2015 unter anderem wegen einer beabsichtigten Eigennutzung der Wohnung gekündigt. Hintergrund dessen war, dass die auswärtigen Vermieter und ihre Familienangehörigen die Wohnung zu Besuchszwecken und längeren Aufenthalten in der Stadt nutzen wollten. Ihren eigentlichen Wohnsitz wollten die Vermieter und die Familienangehörigen aber nicht aufgeben. Der Mieter hielt die Kündigung für unzulässig, so dass die Vermieter Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung erhoben.
Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung
Das Amtsgericht Neustadt an der Aisch verneinte einen Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung gestützt auf die
Keine Eigenbedarfskündigung aufgrund Nutzung der Wohnung als Ferienwohnung
Nach Auffassung des Amtsgerichts habe den Vermietern kein berechtigtes Interesse an der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.05.2017
Quelle: Amtsgericht Neustadt an der Aisch, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2017, Seite: 196 WuM 2017, 196
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Dokument-Nr. 24322
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