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Amtsgericht Spandau, Urteil vom 05.01.2000
- 6 C 526/99 -
Neu eingerichteter Parkplatz in unmittelbarer Nähe von Wohnzimmer, Schlafzimmer und Terrasse berechtigt zur Mietminderung von 5 Prozent
Beeinträchtigung der Nutzung der Mietwohnung durch Lärm und Abgase
Wird in unmittelbarer Nähe von Wohn-, Schlafzimmer und Terrasse einer Mietwohnung vom Vermieter ein Parkplatz errichtet, so rechtfertigt dies angesichts der Beeinträchtigung der Wohnnutzung durch Lärm und Abgase eine Mietminderung von 5 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Spandau hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da die Vermieterin in unmittelbarer Nähe zum Wohn- und Schlafzimmer sowie zur Terrasse einen
Recht zur Mietminderung bestand
Das Amtsgericht Spandau entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch auf die ausstehende Miete zugestanden, da die Mieterin berechtigt gewesen sei ihre Miete zu mindern. Durch die Errichtung des Parkplatzes und der damit einhergehenden Belästigung durch
Minderungsquote von 5 %
Nach Ansicht des Amtsgerichts sei eine Minderungsquote von 5 % angemessen gewesen. Es habe aber offen bleiben können, ob nicht zumindest in den Sommermonaten wegen der besonders spürbaren Beeinträchtigung der Terrassennutzung ein höherer Prozentsatz anzusetzen ist.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.01.2014
Quelle: Amtsgericht Spandau, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 16607
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