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Amtsgericht Spandau, Urteil vom 26.02.2013
- 11 C 126/12 -
Fristlose Kündigung des Mietvertrages nach tätlichem Angriff eines Hausbewohners gerechtfertigt
Mietwohnung mit polizeilicher Unterstützung geräumt
Das Amtsgericht Spandau hat einen Mieter nach fristloser Kündigung durch den Vermieter zur Räumung verurteilt, nachdem der Mieter eine andere Hausbewohnerin tätlichen angegriffen hatte. Das Gericht entschied, dass Tätlichkeiten gegenüber Hausbewohnern regelmäßig eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Mit Unterstützung der Polizei hat die zuständige Gerichtsvollzieherin im Auftrag der
Tätlichkeiten gegenüber Hausbewohnern rechtfertigen regelmäßig eine fristlose Kündigung
Das Amtsgericht Spandau hatte den
Angriff kann nicht mit Hinweis auf besondere Verhältnisse im Haus verharmlost werden
In den Entscheidungsgründen heißt es unter anderem, dass das Verhalten des Beklagten nicht mit einem Hinweis auf die besonderen Verhältnisse im Haus verharmlost werden könne. Es sei möglich, dass bestimmte milieubedingte Verhaltensweisen unter Berücksichtigung des bekannten Umfeldes vom
Räumungsschutzantrag des Mieters erfolglos
Ein kurzfristig gestellter Räumungsschutzantrag des Mieters, dem das Amtsgericht eine Räumungsfrist bis zum 31. März 2013 eingeräumt hatte, war erfolglos.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2013
Quelle: Amtsgericht Spandau/ra-online
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Dokument-Nr. 16283
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