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Amtsgericht München, Urteil vom 06.03.2012
- 473 C 31187/11 -
Ein bei der Übergabe von Schriftstücken vorausgegangenes "Sturmklingeln" stellt keinen Eingriff in die Privatsphäre dar
Mieterin hat keinen Schadensersatzanspruch
Ein durch das einmalige "Sturmklingeln" ausgeübter psychischer Druck begründet keinen Schadensersatzanspruch und stellt auch keinen Eingriff in die Privatsphäre dar. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Im vorliegenden Fall wurde der
Tochter der Vermieterin klingelt Sturm um Kündigungsschreiben zu übergeben
Die erneute
Mieterin muss Wohnung räumen - Schadensersatzklage auf 15.000 Euro abgewiesen
Nach dem die
Die zuständige Richterin gab ihr Recht, verurteilte die
Kein Eingriff in die Privatsphäre durch "Sturmklingeln"
Die fristlose
Das Übergeben von Schriftstücken vor der Haustür oder an der geöffneten Wohnungstüre stelle keinen Eingriff in die
Auszug der Tochter durch einmaliges Klingeln nicht nachvollziehbar
Der Vorfall stelle auch keinen Eingriff in die elterliche Sorge dar. Es sei nicht ersichtlich, dass und wie die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2012
Quelle: Amtsgericht München/ ra-online
Jahrgang: 2013, Seite: 103 IMR 2013, 103 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2013, Seite: 109 MietRB 2013, 109
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Dokument-Nr. 13948
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