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Amtsgericht Köln, Urteil vom 20.07.2013
- 226 C 57/13 -
Verwirkter Nachzahlungsanspruch aus Betriebskostenabrechnung: Mieter muss mit Inanspruchnahme zwei Jahre nach Mitteilung einer schnellen Klärung nicht mehr rechnen
Vermieter schafft Vertrauen beim Mieter
Ein Vermieter hat seinen Anspruch auf Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung verwirkt, wenn er in den zweieinhalb Jahren nachdem er dem Mieter mitteilte, seine Beanstandungen werden geklärt, nichts unternahm. In diesem Fall darf der Mieter darauf vertrauen, dass eine Inanspruchnahme nicht mehr erfolgt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2009 erhielt die Mieterin einer Wohnung die
Kein Anspruch auf Nachzahlung aufgrund Verwirkung
Das Amtsgericht Köln entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch auf
Mieterin durfte auf Nichtbeanspruchung vertrauen
Nach Ansicht des Amtsgerichts habe die Vermieterin durch ihr Schreiben vom März 2010 einen Vertrauenstatbestand dahingehend geschaffen, dass sie sich gerade im Hinblick auf die bereits eingetretene Verzögerung nunmehr um eine zügige Bearbeitung der Einwände bemühen werde. Die Mieterin habe daher nicht damit rechnen müssen, dass über zweieinhalb Jahre später gegen sie ein Mahnbeschied beantragt werde.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2015
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/WuM 2015, 672/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 672 WuM 2015, 672
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Dokument-Nr. 21940
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