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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 01.07.2014
- 538 C 11519/13 und 565 C 850/14 -
Flugverspätungen ohne außergewöhnliche Umstände: Passagiere haben Anspruch auf Ausgleichszahlungen
Aus Verzögerungen des Vortags resultierende Verspätungen am Folgetag begründen keine außergewöhnlichen Umstände mehr
Passagiere deren Flüge verspätet sind, haben dann Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn die Verspätungen allein in dem wirtschaftlich ausgerichteten Planungsverhalten des Luftfahrtunternehmens begründet liegen und nicht auf außergewöhnlich Umstände zurückzuführen sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover hervor.
Das Amtsgericht Hannover hatte im zugrunde liegenden Verfahren über zwei Klagen wegen Flugverspätungen zu entscheiden.
In einem Fall war das Flugzeug von Köln/Bonn nach Fuerteventura am 4. März 2014 statt um 11.55 Uhr um 16.30 Uhr gestartet und um 20.14 Uhr, mit 3 Stunden 44 Minuten Verspätung gelandet. In einem anderen Fall war das gleiche Flugzeug von Fuerteventura nach Köln/Bonn am 4. März 2014 statt um 17.25 Uhr um 21.35 Uhr gestartet und um 2.20 Uhr, mit 3 Stunden 25 Minuten Verspätung gelandet.
Passagiere halten Witterungsbedingungen vom Vortag für keinen plausiblen Grund für Flugverspätung am Folgetag
Die Parteien stritten insbesondere darüber, ob extreme
Verspätungen sind allein auf wirtschaftlich ausgerichtetes Planungsverhalten des Luftfahrtunternehmens zurückzuführen
Das Amtsgericht Hannover hat festgestellt, dass Verspätungen, die in dem Umlauf des Flugzeuges am gleichen Tag aufgrund außergewöhnlicher Umstände auftreten, einen Ausgleichsanspruch ausschließen können. Wenn allerdings die Verspätung aufgrund einer entschuldigten Verspätung aus dem Vorumlauf des Vortages resultiert, ist dies kein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2014
Quelle: Amtsgericht Hannover/ra-online
- Fluggäste haben bei erheblichen Flugverspätungen Anspruch auf Ausgleichsleistung
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 23.10.2012
[Aktenzeichen: C-581/10 und C-629/10]) - Flugverspätung um 23 Stunden: Airline muss auch bei technischem Defekt Ausgleich zahlen
(Landgericht Darmstadt, Urteil vom 16.06.2010
[Aktenzeichen: 7 S 200/08]) - BGH: Fluggäste haben Ausgleichansprüche nach Fluggastrechteverordnung wegen großer Flugverspätung
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.02.2010
[Aktenzeichen: Xa ZR 95/06])
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Dokument-Nr. 18430
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