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Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2020
- 43 C 263/18 -
Räumungsfrist von drei Monaten aufgrund pandemiebedingter Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche
Schutz des Vermieters durch Möglichkeit der Nutzungsentschädigung
Aufgrund pandemiebedingter Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche ist den Mietern eine Räumungsfrist von drei Monaten zu gewähren. Der Vermieter ist ausreichend durch die Möglichkeit der Nutzungsentschädigung gemäß § 546 a BGB geschützt. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verurteilte das Amtsgericht Düsseldorf im März 2020 die Mieter einer Wohnung zur Räumung und Herausgabe der Wohnung. Dabei hat das Gericht von sich aus über die Gewährung einer
Räumungsfrist von drei Monaten aufgrund Viruspandemie
Das Amtsgericht Düsseldorf entschied, dass den Mietern eine
Schutz des Vermieters durch Möglichkeit der Nutzungsentschädigung
Der Vermieter sei nach Ansicht des Amtsgerichts dadurch geschützt, dass ihm gemäß § 546 a BGB ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung zu stehe.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2020
Quelle: Amtsgericht Düsseldorf, ra-online (zt/WuM 2020, 363/rb)
Jahrgang: 2020, Seite: 363 WuM 2020, 363
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Dokument-Nr. 28907
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