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Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 29.01.2021
- 34 C 34/520 -
Langjährige Duldung der kostenfreien Nutzung eines Schuppens des Vermieters stellt Leihe dar
Jederzeitige Rückforderung des Schuppens vom Mieter möglich
Duldet ein Vermieter über lange Jahre hinweg die kostenfreie Nutzung eines Schuppens durch einen Mieter, so liegt darin eine Leihe. In diesem Fall kann der Vermieter nach § 604 Abs. 3 BGB jederzeit den Schuppen zurückfordern. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Wohnungsmieterin in Brandenburg nutzte seit mehreren Jahren einen gegenüber ihrem Wohnhaus gelegenen
Anspruch auf Räumung und Herausgabe des Schuppens
Das Amtsgericht Brandenburg entschied zu Gunsten des Vermieters. Ihm stehe der Anspruch auf
Kein Ausschluss des Rückforderungsrechts wegen langjähriger Duldung der Nutzung
Das Rückforderungsrecht sei nach Ansicht des Amtsgerichts nicht ausgeschlossen, weil der Vermieter die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2021
Quelle: Amtsgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 29867
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