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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gasofen“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.11.2012
- L 6 AS 573/12 B ER -
Hartz-IV-Leistungen können Anschaffung eines Gasofens umfassen
Gasofen macht die Wohnung überhaupt erst bewohnbar
Im Rahmen der laufenden Leistungen nach dem SGB II ("Hartz-IV") können die Kosten für die Anschaffung eines Gasofens als Kosten der Unterkunft zu übernehmen sein, wenn dieser die Wohnung erst bewohnbar macht und das zuständige Jobcenter den Umzug in diese Wohnung genehmigt hat. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Der Antragsteller erfüllte die Voraussetzungen der Zuschussleistungen für Auszubildende nach dem SGB II. Auszubildende können zwar wegen eines gesetzlich festgelegten Leistungsausschlusses (§ 7 Abs. 5 SGB II) grundsätzlich kein Arbeitslosengeld II erhalten. Allerdings ist ein Zuschuss zu den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung möglich (§ 27 Abs. 3 SGB II).Im Mietvertrag der von ihm neu bezogenen Wohnung war festgelegt, dass zwar ein Gasanschluss vorhanden ist, allerdings keine Heizung in Form eines Ofens. Nachdem der Antragsteller auf Anforderung des Jobcenters drei Angebote für den Erwerb eines geeigneten Gasofens vorgelegt... Lesen Sie mehr
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