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Bundesfinanzhof, Urteil vom 08.02.2024
- VI R 25/21 -
Wirksame Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung an einen Bevollmächtigten trotz Widerrufs der Vollmacht
Kenntnisstand des FA zum Zeitpunkt der Absendung entscheidend
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein Verwaltungsakt auch dann wirksam bekanntgegeben ist, wenn er an einen zunächst wirksam bestellten Bevollmächtigten übersandt wird, dessen Vollmacht allerdings, wie dem Finanzamt (FA) erst kurz nach der Absendung des Verwaltungsaktes angezeigt worden ist, bereits zuvor widerrufen worden war.
Die Klägerin hatte –nachdem ihr Einspruch gegen einen Steuerbescheid vom Finanzamt mit einer
FA durfte von wirksamer Vollmacht ausgehen
Das FG und der BFH bejahten eine wirksame Bekanntgabe an den ehemaligen Bevollmächtigten und sahen die Klage der Klägerin daher als unzulässig an. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2024
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33981
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