Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Bonn, Urteil vom 26.08.2008
- 8 S 24/08 -
Landausflug auf Kreuzfahrt fiel aus - Minderung des Reisepreises ist auf Dauer des Mangels beschränkt
Grundlage für Minderung ist der Tagespreis
Mängel von Landausflügen berechtigen nur zur Minderung auf Grundlage des Tagespreises - nicht des Gesamtpreises. Dies entschied das Landgericht Bonn und bestätigte in der Berufung das Urteil der ersten Instanz.
Geklagt hatte die Teilnehmerin einer 7.100 Euro teuren
Landgänge waren nicht der Schwerpunkt der Reise - Kreuzfahrt bot zahlreiche andere Programmpunkte
Diesbezüglich hatte die Klägerin noch argumentiert, dass bei den Minderungskriterien zu berücksichtigen sei, dass es sich nicht um eine bloße
Minderungsquoten von 15 bis 50 Prozent des Tagespreises
Das Gericht sprach für verschiedene verkürzte oder ausgefallene
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2009
Quelle: ra-online (we/pt)
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2008, Seite: 275 RRa 2008, 275
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8379
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8379
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.