alle Urteile, veröffentlicht am 03.04.2024
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.03.2024
- 4 ME 69/24 -
Ausnahmegenehmigung zur zielgerichteten letalen Entnahme eines Wolfes weiter vollziehbar
Das Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde einer Umwelt- und Naturschutzvereinigung gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 28. März 2024 (Az.: 5 B 969/24) zurückgewiesen.
Das Verwaltungsgericht hatte den Erlass einer von der Umweltvereinigung beantragten Zwischenverfügung (sog. "Hängebeschluss") mit dem Inhalt, dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) aufzugeben, bis zu einer Entscheidung des Gerichts über den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die am 26. März 2024 erteilte Ausnahmegenehmigung für die zielgerichtete letale Entnahme eines Wolfes aus der Natur in der Region Hannover (sog. "Schnellabschussverfahren") keinen Gebrauch zu machen und den zur Entnahme berechtigten Personenkreis hierüber zu informieren, abgelehnt.Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 25.03.2024
- VG 11 L 53/24 -
Kein Mietwagenverkehr ohne Betriebssitz
Ohne Betriebssitz kann kein Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen betrieben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Der Antragsteller ist Inhaber einer vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) erteilten Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit insgesamt zehn Mietwagen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Nach den Feststellungen der Behörde fanden sich an der vom Antragsteller angegeben Adresse - anders als von ihm ursprünglich behauptet - weder Büroräume noch reservierte... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.02.2024
- L 11 AS 330/22 -
Sozialleistungsbetrug: Frau muss wegen vor vielen Jahren erteiler Vollmacht das Verhalten ihres Ex-Lebensgefährten zurechnen lassen
Wer die Vollmacht nicht widerruft
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass eine ehemalige Grundsicherungsempfängerin für den Sozialleistungsbetrug ihres Lebensgefährten haften muss.
Geklagt hatten eine Frau und deren Tochter (geb. 2006) aus Hannover. Mit ihrem Lebensgefährten und Vater bezogen sie seit 2005 Grundsicherungsleistungen. Um die Anträge der Bedarfsgemeinschaft kümmerte sich der Lebensgefährte. Als die Frau nach der Elternzeit wieder arbeitete, beauftragte sie ihn 2008 mit der Abmeldung der Bedarfsgemeinschaft beim Jobcenter, da sie ihren Lebensunterhalt... Lesen Sie mehr