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Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 14.12.2021
- 4 U 37/21 und 4 U 15/21 -
Keine Ansprüche aus Betriebsschließungsversicherung wegen Corona-Lockdowns
COVID-19 als Versicherungsfall im Infektionsschutzgesetz 2000 nicht aufgeführt
Der Versicherungsfall einer Betriebsschließungsversicherung - die auf das Infektionsschutzgesetz Bezug nimmt - tritt nur für die dort abschließend aufgeführten Krankheiten und Krankheitserreger ein. Ansprüche auf Schadensersatz für den Zeitraum vor Aufnahme von COVID-19 bzw. SARS-CoV-2 in das Infektionsschutzgesetz bestehen in diesen Fällen nicht, endschied das Oberlandesgericht Rostock.
Vorliegend hatten eine Gastronomin, ein Hotel- und ein Schwimmbadbetreiber auf Schadensersatz für den Zeitraum des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 geklagt, obwohl die Krankheit
Kein Anspruch auf Versicherungsleistungen vor Aufnahme von COVID-19 in das Infektionsschutzgesetz
Die hiergegen gerichteten Berufungen wies das OLG zurück. Ein Anspruch auf Versicherungsleistungen aus einer Betriebsunterbrechungsversicherung für den Zeitraum vor Aufnahme von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.12.2021
Quelle: Oberlandesgericht Rostock, ra-online (pm/ab)
- Kein Anspruch auf Entschädigung aus Betriebsschließungsversicherung
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.02.2021
[Aktenzeichen: 2-08 O 186/20])(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.02.2021
[Aktenzeichen: 2-08 O 147/20]) - Kein Anspruch aus Betriebsschließungsversicherung wegen Corona-Pandemie
(Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 06.05.2021
[Aktenzeichen: 1 U 10/21])
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Dokument-Nr. 31181
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