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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: zfs 2020, 77

Zeitschrift für Schadenrecht (zfs),
Jahrgang: 2020, Seite: 77

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
zfs 2020, 77:

Oberlandesgericht München, Urteil vom26.03.2019
- 24 U 2290/18 -

Beim Ersatz des Verdienst­ausfall­schadens sind ersparte berufsbedingte Aufwendungen regelmäßig pauschal mit 10 % des Nettoeinkommens anzurechnen

Nach einem Verkehrsunfall kann der Geschädigte als Schaden grundsätzlich einen Verdienst­ausfall­schaden geltend machen. Dabei sind ersparte berufsbedingte Aufwendungen regelmäßig mit einem Pauschalbetrag von 10 % des Nettoeinkommens anzurechnen. Niedrigere Aufwendungen werden nur berücksichtigt, wenn diese vom Geschädigten angegeben und ggf. bewiesen werden. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle zfs 2020, 77 wird teils auch als „zfs 20, 77“, „zfs 2020, S. 77“ oder „zfs 20, S. 77“ zitiert.