Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: zfs 2020, 77
Zeitschrift für Schadenrecht (zfs),
Jahrgang: 2020, Seite: 77
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
zfs 2020, 77:
Oberlandesgericht München, Urteil vom26.03.2019
- 24 U 2290/18 -
Beim Ersatz des Verdienstausfallschadens sind ersparte berufsbedingte Aufwendungen regelmäßig pauschal mit 10 % des Nettoeinkommens anzurechnen
Nach einem Verkehrsunfall kann der Geschädigte als Schaden grundsätzlich einen Verdienstausfallschaden geltend machen. Dabei sind ersparte berufsbedingte Aufwendungen regelmäßig mit einem Pauschalbetrag von 10 % des Nettoeinkommens anzurechnen. Niedrigere Aufwendungen werden nur berücksichtigt, wenn diese vom Geschädigten angegeben und ggf. bewiesen werden. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle zfs 2020, 77 wird teils auch als „zfs 20, 77“, „zfs 2020, S. 77“ oder „zfs 20, S. 77“ zitiert.