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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: zfs 2017, 222

Zeitschrift für Schadenrecht (zfs),
Jahrgang: 2017, Seite: 222

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
zfs 2017, 222:

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom04.07.2016
- 9 O 205/15 -

Kein versicherter Leitungs­wasser­schaden bei Austritt von Wasser aufgrund fehlender oder undichter Silikonfugen

Silikonfugen stellen weder Zu- oder Ableitungsrohre noch sonstige Einrichtungen der Wasserversorgung gemäß den Ver­sicherungs­bedingungen VGB 1986 dar. Daher liegt kein von der Wohn­gebäude­versicherung versicherter Leitungs­wasser­schaden vor, wenn Wasser aufgrund fehlender oder undichter Silikonfugen austritt. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle zfs 2017, 222 wird teils auch als „zfs 17, 222“, „zfs 2017, S. 222“ oder „zfs 17, S. 222“ zitiert.




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