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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: zfs 2017, 222
Zeitschrift für Schadenrecht (zfs),
Jahrgang: 2017, Seite: 222
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
zfs 2017, 222:
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom04.07.2016
- 9 O 205/15 -
Kein versicherter Leitungswasserschaden bei Austritt von Wasser aufgrund fehlender oder undichter Silikonfugen
Silikonfugen stellen weder Zu- oder Ableitungsrohre noch sonstige Einrichtungen der Wasserversorgung gemäß den Versicherungsbedingungen VGB 1986 dar. Daher liegt kein von der Wohngebäudeversicherung versicherter Leitungswasserschaden vor, wenn Wasser aufgrund fehlender oder undichter Silikonfugen austritt. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle zfs 2017, 222 wird teils auch als „zfs 17, 222“, „zfs 2017, S. 222“ oder „zfs 17, S. 222“ zitiert.