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Donnerstag, 28. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: zfs 2015, 678

Zeitschrift für Schadenrecht (zfs),
Jahrgang: 2015, Seite: 678

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
zfs 2015, 678:

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom09.03.2015
- 9 W 3/15 -

Halterhaftung bei Fahrzeugbrand aufgrund technischen Defekts durch Marderbiss

Kommt es zu einem Fahrzeugbrand und wird dabei ein anderes Fahrzeug beschädigt, haftet dafür der Halter des in Brand geratenen Fahrzeugs gemäß § 7 Abs. 1 StVG, wenn der Brand auf einen technischen Defekt beruht. Dies gilt selbst dann, wenn der technische Defekt durch einen Marderbiss verursacht wurde. In diesem Fall verwirklicht sich ebenfalls die typische Kraftfahrzeuggefahr. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle zfs 2015, 678 wird teils auch als „zfs 15, 678“, „zfs 2015, S. 678“ oder „zfs 15, S. 678“ zitiert.




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