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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: zfs 2015, 448
Zeitschrift für Schadenrecht (zfs),
Jahrgang: 2015, Seite: 448
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
zfs 2015, 448:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom21.01.2015
- 20 U 233/14 -
Kein Versicherungsschutz durch Teilkaskoversicherung bei Nässeschäden aufgrund durch Regensturm auf Fahrzeugoberfläche angesammelten Wassers
Dringt Wasser in ein Fahrzeug, weil sich aufgrund eines Regensturms Wasser auf der Fahrzeugoberfläche sammelt, das nicht abfließen kann, so besteht kein Versicherungsschutz durch die Teilkaskoversicherung. Denn in diesem Fall liegt weder eine versicherte Überschwemmung noch ein versicherter Sturmschaden vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle zfs 2015, 448 wird teils auch als „zfs 15, 448“, „zfs 2015, S. 448“ oder „zfs 15, S. 448“ zitiert.