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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: zfs 2015, 38

Zeitschrift für Schadenrecht (zfs),
Jahrgang: 2015, Seite: 38

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
zfs 2015, 38:

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom15.07.2014
- 9 U 204/13 -

Versicherungsnehmer muss sich bewusste Falschangaben seines Sohnes in Schadensanzeige zurechnen lassen

Verursacht der Sohn eines Ver­sicherungs­nehmers einen Verkehrsunfall und gibt der Sohn in der Schadensanzeige gegenüber der Versicherung wahrheitswidrig an, keinen Alkohol getrunken zu haben, so muss sich der Versicherungsnehmer diese Falschangabe gemäß § 166 BGB zurechnen lassen. Aufgrund der begangenen vorsätzlichen Verletzung der Auf­klärungs­obliegen­heit wird die Kaskoversicherung gemäß § 28 Abs. 2 des Ver­sicherungs­vertrags­gesetzes (VVG) von ihrer Leistungspflicht befreit. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle zfs 2015, 38 wird teils auch als „zfs 15, 38“, „zfs 2015, S. 38“ oder „zfs 15, S. 38“ zitiert.




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