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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: zfs 2015, 38
Zeitschrift für Schadenrecht (zfs),
Jahrgang: 2015, Seite: 38
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
zfs 2015, 38:
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom15.07.2014
- 9 U 204/13 -
Versicherungsnehmer muss sich bewusste Falschangaben seines Sohnes in Schadensanzeige zurechnen lassen
Verursacht der Sohn eines Versicherungsnehmers einen Verkehrsunfall und gibt der Sohn in der Schadensanzeige gegenüber der Versicherung wahrheitswidrig an, keinen Alkohol getrunken zu haben, so muss sich der Versicherungsnehmer diese Falschangabe gemäß § 166 BGB zurechnen lassen. Aufgrund der begangenen vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit wird die Kaskoversicherung gemäß § 28 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) von ihrer Leistungspflicht befreit. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle zfs 2015, 38 wird teils auch als „zfs 15, 38“, „zfs 2015, S. 38“ oder „zfs 15, S. 38“ zitiert.