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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: zfs 2015, 351
Zeitschrift für Schadenrecht (zfs),
Jahrgang: 2015, Seite: 351
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
zfs 2015, 351:
Bundesgerichtshof, Urteil vom09.04.2015
- 4 StR 401/14 -
BGH: Blutalkoholkonzentration von über 1,1 Promille spricht allein nicht für vorsätzliche Trunkenheitsfahrt
Allein eine die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit übersteigende Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille lässt nicht den Schluss einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt zu. Eine solche Blutalkoholkonzentration stellt aber ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen vorsätzlichen Handelns dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle zfs 2015, 351 wird teils auch als „zfs 15, 351“, „zfs 2015, S. 351“ oder „zfs 15, S. 351“ zitiert.