Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: zfs 2015, 139
Zeitschrift für Schadenrecht (zfs),
Jahrgang: 2015, Seite: 139
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
zfs 2015, 139:
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom13.06.2014
- 13 S 56/14 -
Unfall beim Ausscheren zwecks rechtsseitigen Überholens: Überholter haftet auf Schadensersatz wegen Rückwärtsrollen
Schert ein Pkw-Fahrer mit seinem Fahrzeug nach rechts aus, um ein an einer Kreuzung stehendes Fahrzeug rechtsseitig zu überholen, und kommt es dabei zu einer Kollision, so haftet dafür der Überholte, wenn sein Fahrzeug rückwärts rollt. Es verbleibt aber eine Mithaftung des Überholenden aufgrund der Betriebsgefahr seines Pkw. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle zfs 2015, 139 wird teils auch als „zfs 15, 139“, „zfs 2015, S. 139“ oder „zfs 15, S. 139“ zitiert.