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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: zfs 2008, 168
Zeitschrift für Schadenrecht (zfs),
Jahrgang: 2008, Seite: 168
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
zfs 2008, 168:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom06.12.2007
- IV-5 Ss-OWi 218/07 - (OWi) 150/07 I -
Plötzlicher heftiger Stuhldrang (Durchfall) kann im Einzelfall Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigen
Muss ein Autofahrer einem plötzlichen und heftigen Stuhldrang (Durchfall) nachkommen, so kann unter bestimmten Umständen die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach § 16 OWiG gerechtfertigt sein. Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist jedoch dann nicht gerechtfertigt, wenn aufgrund einer nahe gelegenen Ausfahrt dadurch kein nennenswerter Zeitgewinn erreicht wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle zfs 2008, 168 wird teils auch als „zfs 08, 168“, „zfs 2008, S. 168“ oder „zfs 08, S. 168“ zitiert.