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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: zfs 2006, 621
Zeitschrift für Schadenrecht (zfs),
Jahrgang: 2006, Seite: 621
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
zfs 2006, 621:
Bundesgerichtshof, Urteil vom28.06.2006
- XII ZR 50/04 -
Autovermieter muss Unfallgeschädigten auf Kostenrisiko bei Anmietung eines Ersatzwagens zum "Unfallersatztarif" hinweisen
Ein Ersatzwagen nach einem Unfall kann teuer werden. Oft fordern Autovermieter beim so genannten "Unfallersatztarif" mehr als doppelt so hohe Preise wie beim "Normaltarif". Dies ist vielen Kunden nicht bewusst. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Autovermieter ihre Kunden darüber aufklären müssen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für den teuren Unfallersatztarif möglicherweise nicht in vollem Umfang erstattet und die Differenz dann vom Kunden zu tragen ist. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle zfs 2006, 621 wird teils auch als „zfs 06, 621“, „zfs 2006, S. 621“ oder „zfs 06, S. 621“ zitiert.