wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4.3/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 23.10.2018
2 ZB 16.936 -

Kein Baumschutz bei bestehendem Baurecht

Möglichkeit der Verschiebung oder Modifikation des Baukörpers muss geprüft werden

Ein bestehendes Baurecht verdrängt Gesichtspunkte des Baumschutzes. Jedoch muss stets geprüft werden, ob durch eine Verschiebung oder Modifikation des Baukörpers der Baumschutz gewährleistet werden kann. Dies hat der Ver­waltungs­gerichts­hof München entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte ein Bauherr im November 2013 das Fällen von Bäumen auf einem Baugrundstück in München, da andernfalls das Bauwerk nicht errichtet werden konnte. Die zuständige Behörde verweigerte diese Genehmigung aber mit dem Hinweis, dass die Bäume geschützt seien. Zudem könne der Baukörper nach Süden verschoben werden, was ein Fällen der Bäume unnötig mache. Der Bauherr sah dies anders und erhob Klage. Das Verwaltungsgericht München gab der Klage statt. Nunmehr beantragte die Behörde die Zulassung der Berufung.

Bestehendes Baurecht verdrängt Baumschutz

Der Verwaltungsgerichtshof München wies den Antrag auf Zulassung der Berufung zurück. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sei nicht zu beanstanden. Dem Kläger stehe eine Genehmigung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 der Baumschutzverordnung zu. Nach der Vorschrift könne das Entfernen geschützter Gehölze auf Antrag genehmigt werden, wenn aufgrund anderer Rechtsvorschriften ein Anspruch auf Genehmigung eines Vorhabens besteht, dessen Verwirklichung ohne eine Entfernung der Gehölze nicht möglich ist. Um einen solchen Fall handele es sich bei bestehendem Baurecht mit der Folge, dass insoweit Gesichtspunkte des Baumschutzes grundsätzlich hinter einem gegebenen Baurecht zurücktreten. Das Ermessen der Behörde sei in einem solchen Fall auf Null reduziert.

Keine Möglichkeit der Verschiebung oder Modifikation des Baukörpers

Jedoch sei nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs stets zu prüfen, ob durch eine vertretbare Verschiebung oder Modifikation des Baukörpers Bäume erhalten werden können, die unter dem Schutz der Baumschutzverordnung stehen. Ein solcher Fall lag hier aber nicht vor. Eine Verschiebung des Baukörpers nach Süden würde dazu führen, dass die erforderlichen Abstandsflächen im Süden nicht mehr eingehalten werden könnten. Der Bauherr könne auch nicht auf das Risiko der Beantragung einer Abweichung von den Abstandsflächen verwiesen werden, insbesondere da insoweit drittschützende Nachbarrechte betroffen sind.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht München, Urteil vom 07.12.2015
    [Aktenzeichen: 8 K 14.3167]
Aktuelle Urteile aus dem Baurecht | Bauplanungsrecht | Naturschutzrecht | Verwaltungsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2019, Seite: 77
NJW-Spezial 2019, 77

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28391 Dokument-Nr. 28391

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28391

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.3 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung